Zertifizierter Sachverständiger · DACH-Region

Präzise Gutachten.
Fundierte Entscheidungen.

Matthäus Kokot – Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung - Marktwertermittlung von Standardimmobilien - Wohnen (EIPOSCERT).
EIPOSCERT ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS akkreditiert.

Wertermittlung
Immobilien & Grundstücke
Bauschäden
Analyse & Dokumentation
Persönlicher Service
Rückmeldung innerhalb von 48h
400+
Gutachten
EIPOSCERT
Zertifiziert
Immobilienbewertung · Bauschäden · Verkehrswertgutachten · Restnutzungsdauer · Kaufpreisaufteilung · Beweissicherung · Kaufberatung · Überschlägige Wertermittlung · ImmoWertV · § 194 BauGB · Immobilienbewertung · Bauschäden · Verkehrswertgutachten · Restnutzungsdauer · Kaufpreisaufteilung · Beweissicherung · Kaufberatung · Überschlägige Wertermittlung · ImmoWertV · § 194 BauGB ·
EIPOSCERT – Sachverständiger Immobilienbewertung (W)
EIPOSCERT ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS akkreditiert.
400+ Gutachten

Was ich für Sie tue

🏠
01
Immobilien­bewertung
auf Anfrage

Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV und § 194 BauGB – methodisch nachvollziehbar, zur Vorlage bei Gericht, Finanzamt und Behörden geeignet.

Beispiel & Anwendung

Es gibt viele Gründe, warum eine Immobilie bewertet werden muss: Ein Todesfall erfordert die Wertfeststellung für das Nachlassgericht oder die Aufteilung unter Erben. Bei einer Scheidung muss der gemeinsame Immobilienbesitz fair bewertet werden. Wer verkaufen möchte, weil das Haus zu groß geworden ist, braucht einen realistischen Angebotspreis. Auch Banken verlangen bei Beleihungen ein unabhängiges Gutachten.

Beispiel: Nach dem Tod des Vaters streiten drei Geschwister über den Wert des geerbten Hauses. Ein methodisch nachvollziehbares Verkehrswertgutachten schafft eine neutrale Grundlage – geeignet zur Vorlage bei Finanzamt, Nachlassgericht und allen Beteiligten.

Die Wertermittlung erfolgt stets nach der aktuellen ImmoWertV und § 194 BauGB – je nach Objekt im Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren.

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🔍
02
Bauschaden­analyse
auf Anfrage

Gutachterliche Erfassung, Ursachenanalyse und Kostenschätzung von Bauschäden – für Versicherungen, Gerichte und Eigentümer.

Leistungsumfang

Schadenserfassung & Dokumentation: Systematische Aufnahme aller sichtbaren und messtechnisch erfassbaren Schäden – mit Fotodokumentation, Lagebeschreibung und Schadensprotokoll. Geeignet als Grundlage für Versicherungsregulierung, Handwerkerstreitigkeiten oder gerichtliche Auseinandersetzungen.

Ursachenanalyse: Nicht jeder Schaden ist das, was er auf den ersten Blick zu sein scheint. Ich ermittle die eigentliche Schadensursache – ob Planungsfehler, Ausführungsmangel, Materialversagen oder Nutzungsschaden – und dokumentiere dies nachvollziehbar.

Kostenschätzung: Realistische Einschätzung der Beseitigungskosten auf Basis aktueller Marktpreise – für Versicherungsverhandlungen, Rückforderungen gegen Handwerker oder die eigene Kalkulation.

Sanierungsempfehlung: Ich empfehle nicht nur was zu tun ist, sondern auch wie – mit praxisnahen Hinweisen zur Mängelbeseitigung, Prioritätensetzung und sinnvoller Vorgehensweise.

Typische Schadensfälle: Feuchtigkeit & Schimmel · Risse in Wand, Fassade oder Fundament · Dachschäden · Mängel nach Handwerkerarbeiten · Wasserschäden · Schäden durch Mieter · Setzungsrisse · Undichtigkeiten.

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03
Überschlägige Wert­ermittlung
auf Anfrage

Fundierter Richtwert ohne die volle Tiefe eines Vollgutachtens – ideal als erste Orientierung.

Beispiel & Anwendung

Nicht jede Situation erfordert ein vollständiges Verkehrswertgutachten. Manchmal reicht ein fundierter Richtwert: Sie überlegen, ob sich ein Kauf zum angebotenen Preis lohnt. Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie heute in etwa wert ist – für eine Erbschaftsregelung, eine Schenkung oder erste Einschätzung vor dem Verkauf.

Die überschlägige Wertermittlung liefert einen plausiblen Mittelwert auf Basis der wesentlichen Parameter – Lage, Baujahr, Zustand, Wohnfläche und Vergleichspreise. Günstiger und schneller als ein Vollgutachten, aber deutlich fundierter als eine Online-Schätzung.

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📅
04
Restnutzungsdauer­gutachten
auf Anfrage

Nachweis der verkürzten Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG – für dauerhaft mehr AfA und weniger Steuern.

Beispiel & Anwendung

Das Finanzamt schreibt vermietete Immobilien pauschal über 50 Jahre ab (2 % p.a.). Doch das Gesetz erlaubt ausdrücklich eine kürzere Abschreibungsdauer, wenn diese durch ein Gutachten nachgewiesen wird (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).

Beispiel: Sie kaufen ein Mehrfamilienhaus aus den 1970ern für 500.000 € (Gebäudeanteil). Standard-AfA: 10.000 €/Jahr. Das Gutachten weist eine Restnutzungsdauer von 25 Jahren nach – AfA steigt auf 20.000 €/Jahr. Bei 40 % Steuersatz ergibt sich im Rechenbeispiel eine Differenz von 4.000 €/Jahr – die tatsächliche Auswirkung hängt vom Einzelfall ab.

Das Gutachten umfasst Vor-Ort-Besichtigung, Fotodokumentation und eine methodisch nachvollziehbare Herleitung. Die Gutachtenkosten selbst sind in der Regel als Werbungskosten absetzbar.

Worauf es beim Nachweis ankommt: Der Bundesfinanzhof erkennt die sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer nach § 4 ImmoWertV an, verlangt aber eine objektbezogene Begutachtung. Ein aus Baujahr und Modernisierungsgrad errechneter Modellwert ohne Ortstermin genügt ausdrücklich nicht. Genau hier scheitern Gutachten von Anbietern, die ohne Besichtigung arbeiten – und genau deshalb besichtige ich jedes Objekt selbst.

Und die Qualifikation des Gutachters: Das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 verlangte hierfür ausdrücklich einen öffentlich bestellten oder entsprechend zertifizierten Sachverständigen. Es wurde zum 01.12.2025 aufgehoben, eine zwingende Vorgabe besteht seither nicht mehr. Nach meiner Erfahrung fragen Finanzämter die Qualifikation des Verfassers dennoch regelmäßig ab. Meine Zertifizierung ist damit keine gesetzliche Voraussetzung – sie nimmt dem Sachbearbeiter aber ein Argument, das Gutachten zurückzuweisen, und darauf kommt es im Ergebnis an.

Was ich zusagen kann: ein Gutachten, das den konkreten Zustand Ihres Gebäudes belegt und den Anforderungen der Rechtsprechung entspricht. Ob das Finanzamt im Einzelfall folgt, kann niemand zusagen – und ob sich der Ansatz für Sie steuerlich lohnt, beurteilt Ihr Steuerberater.

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⚖️
05
Kaufpreis­aufteilung
auf Anfrage

Sachgerechte Aufteilung auf Grund & Boden sowie Gebäude – für maximale AfA statt nachteiliger Finanzamt-Schätzung.

Beispiel & Anwendung

Beim Kauf einer bebauten Immobilie zahlen Sie einen Gesamtpreis – steuerlich abschreibbar ist aber nur der Gebäudeanteil. Nimmt das Finanzamt die Aufteilung selbst vor (BMF-Arbeitshilfe), wird der Bodenwert oft zu hoch angesetzt. In Städten mit hohen Bodenrichtwerten werden teils 70–90 % dem Boden zugeordnet.

Beispiel: Kaufpreis 500.000 €. Finanzamt setzt Bodenwert auf 320.000 € – Gebäude 180.000 €, AfA = 3.600 €/Jahr. Gutachten ermittelt marktgerechten Bodenwert 200.000 € – Gebäude 300.000 €, AfA = 6.000 €/Jahr. Über 30 Jahre: 72.000 € mehr Abschreibung.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bestätigt: Ein qualifiziertes Sachverständigengutachten hat Vorrang vor der BMF-Arbeitshilfe. Als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOSCERT) erstelle ich diese Gutachten. Ob das Finanzamt der Aufteilung im Einzelfall folgt, lässt sich vorab nicht zusagen.

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🔑
06
Hausbesichtigung & Kaufberatung
auf Anfrage

Professionelle Begleitung beim Immobilienkauf – mit zerstörungsfreien Messgeräten und klarer Einschätzung der Investitionen.

Beispiel & Anwendung

Der Kauf einer Immobilie ist oft die größte finanzielle Entscheidung im Leben. Während andere schon überlegen, wie sie die Möbel stellen, suche ich systematisch nach Mängeln und Schäden.

Ich begleite Sie zur Besichtigung mit zerstörungsfreien Messgeräten: Feuchtemessgeräte erkennen verborgene Feuchtigkeit, Thermometer zeigen Wärmebrücken, und mein geschultes Auge erkennt Risse, Setzungsschäden oder Pfusch am Bau, der oberflächlich kaschiert wurde.

Im Anschluss erhalten Sie eine klare Einschätzung: Welche Mängel gibt es? Welche Investitionen sind nötig? Ist der Kaufpreis gerechtfertigt?

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📸
07
Beweissicherung
auf Anfrage

Rechtssichere Zustandsdokumentation – als Grundlage für Versicherungsansprüche oder rechtliche Auseinandersetzungen.

Beispiel & Anwendung

Beweissicherung schützt Sie in vielen Situationen: Ihr Nachbar beginnt ein Bauprojekt direkt an Ihrer Grundstücksgrenze – vor Beginn dokumentiere ich den Zustand Ihrer Immobilie lückenlos. Bei späteren Schäden durch Erschütterungen ist die Ausgangslage klar belegt.

Bei Wohnungsübergaben schafft ein professionelles Protokoll mit Fotos klare Verhältnisse und verhindert spätere Streitigkeiten. Nach Schadensereignissen (Sturm, Wasser, Feuer) sichert eine sofortige gutachterliche Beweissicherung Ihre Versicherungsansprüche.

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🏢
08
Gewerbe­immobilien­bewertung
auf Anfrage

Wertermittlung gemischt genutzter Immobilien mit Gewerbeanteil bis zu einem Drittel – nach ImmoWertV und § 194 BauGB.

Beispiel & Anwendung

Gemischt genutzte Objekte mit einem Gewerbeanteil von bis zu einem Drittel fallen in meinen Zertifizierungsbereich (EIPOSCERT, Bereich C – Wohnimmobilien). Bewertungsrelevant sind neben dem Wohnanteil auch Mieteinnahmen, Leerstandsquoten und Drittverwendungsfähigkeit des Gewerbeanteils. Reine Gewerbeobjekte (Büros, Hallen, Geschäftshäuser) liegen außerhalb meines zertifizierten Bereichs.

Typische Anlässe: Kauf oder Verkauf eines Bürogebäudes, einer Produktionshalle oder eines Geschäftshauses. Beleihungswertermittlung für die Bankfinanzierung. Einbringung einer Gewerbeimmobilie in eine Unternehmenstransaktion.

Die Bewertung erfolgt in der Regel im Ertragswertverfahren – der Wert ergibt sich aus den erzielbaren Mieterträgen, korrigiert um Bewirtschaftungskosten, Leerstandsrisiken und Liegenschaftszinsen. Grundlage: ImmoWertV und § 194 BauGB.

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09
Messtechnik & Schadensdiagnose
auf Anfrage

Präzise Schadensdiagnose mit professioneller Messtechnik – Thermografie, Feuchtemessung und Kanalinspektion vor Ort.

Ausrüstung & Einsatzbereiche

Thermokamera: Wärmebrücken, versteckte Leckagen, fehlende oder beschädigte Dämmung sowie Undichtigkeiten in der Gebäudehülle werden sichtbar – ohne Öffnung der Bausubstanz. Ideal zur Vorbereitung energetischer Sanierungen oder bei Feuchtigkeitsschäden ungeklärter Ursache.

Feuchtemessgerät: Zerstörungsfreie Messung der Materialfeuchte in Wänden, Böden und Decken – zur Eingrenzung von Wasserschäden, Schimmelursachen oder zur Kontrolle nach Sanierungsmaßnahmen.

50-m-Inspektionskamera: Videoinspektion von Kanälen, Abwasserrohren, Leerrohren und schwer zugänglichen Hohlräumen. Ideal zur Leckageortung, Kanalzustandserfassung oder vor dem Immobilienkauf.

Die Messtechnik-Leistungen können als eigenständige Diagnose oder als Teil einer umfassenden Bauschadenanalyse beauftragt werden. Die Ergebnisse werden dokumentiert und fließen auf Wunsch in ein Gutachten ein.

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🏛️
10
Erbschaft & Schenkung
auf Anfrage

Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG – wenn das Finanzamt den Immobilienwert zu hoch ansetzt und die Steuerlast gesenkt werden soll.

Warum ein Gutachten?

Das Finanzamt bewertet geerbte oder geschenkte Immobilien nach pauschalen Verfahren – und kommt dabei häufig zu Werten, die deutlich über dem tatsächlichen Marktwert liegen. Die Folge: zu hohe Erbschafts- oder Schenkungsteuer.

Was viele nicht wissen: § 198 Bewertungsgesetz (BewG) ermöglicht einen Gegennachweis. Ein qualifiziertes Gutachten belegt den tatsächlichen, niedrigeren Verkehrswert – dieser bildet dann die Grundlage für die Steuerberechnung.

Hier ist die Zertifizierung keine Auszeichnung, sondern Gesetzestext. § 198 Abs. 2 BewG benennt als Nachweis regelmäßig ein Gutachten des Gutachterausschusses oder von Personen, die von einer akkreditierten Stelle als Sachverständige für die Wertermittlung von Grundstücken zertifiziert worden sind. EIPOSCERT ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS akkreditiert. Das Gesetz sagt „kann regelmäßig dienen“ und nicht „ausschließlich“ – andere Gutachten können ebenfalls anerkannt werden. Der praktische Vorteil ist trotzdem real: Ihr Steuerberater muss nicht begründen, warum ausgerechnet dieser Gutachter geeignet ist. Er kann auf den Gesetzeswortlaut zeigen.

Ihr Vorteil

✓ Mögliche Senkung der steuerlichen Bemessungsgrundlage
✓ Methodisch fundiert nach aktueller ImmoWertV
✓ Klarer Wertnachweis für Erbengemeinschaft oder Steuerberater
✓ Auf Wunsch beschaffe ich alle Unterlagen mit Vollmacht

Hinweis

Ich liefere den belastbaren Wertnachweis. Die steuerliche Beratung und Einreichung beim Finanzamt übernimmt Ihr Steuerberater.

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💔
11
Scheidung & Zugewinnausgleich
auf Anfrage

Neutrales Verkehrswertgutachten für eine faire Grundlage beim Zugewinnausgleich – ohne Parteinahme, klar und nachvollziehbar.

Eine faire Grundlage für beide Seiten

Bei Trennung und Scheidung muss der Wert der gemeinsamen Immobilie für den Zugewinnausgleich ermittelt werden. Ohne objektive Grundlage verlängern sich Auseinandersetzungen – und Anwälte oder Gerichte müssen entscheiden, was eine sachliche Einigung verhindert hätte.

Ein unabhängiges Wertgutachten schafft Klarheit: Es bildet den tatsächlichen Marktwert methodisch nachvollziehbar ab – ohne Rücksicht auf die Interessen einer der beiden Seiten. Als Sachverständiger stehe ich keiner Partei näher als der anderen. Ein klarer Wert ermöglicht sachliche Verhandlungen und kann helfen, eine Einigung außergerichtlich zu erzielen.

Ihr Vorteil

✓ Neutrale, unabhängige Bewertung – ohne Parteinahme
✓ Methodisch fundiert nach ImmoWertV als Grundlage für Verhandlungen
✓ Klare, verständliche Kommunikation – auch in belasteter Situation
✓ Auf Wunsch direkte Übergabe an Anwalt oder Mediator

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Matthäus Kokot –
Ihr Sachverständiger

SV
Standort
Maxdorf · Rhein-Neckar-Region
Tätigkeitsgebiet
DACH-Region & bundesweit
Gutachten
400+ abgeschlossen
Kontakt

Als zertifizierter Sachverständiger mit Hintergrund im Bauingenieurwesen verbinde ich technische Präzision mit pragmatischer Beratung. Ich arbeite neutral, objektiv und immer im Interesse meiner Auftraggeber.

Ergänzend zur Gutachtertätigkeit bin ich Gründer der digitalen Immobilien-Plattform HausAkte – dem digitalen Gebäudelogbuch für Immobilieneigentümer.

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung - Marktwertermittlung von Standardimmobilien - Wohnen (EIPOSCERT)
EIPOSCERT ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS akkreditiert.
Bauingenieur B.Eng. – Hochschule Karlsruhe
Gebäudeenergieberater – Fernstudium in Ausbildung
Gründer HausAkte – Digitales Gebäudelogbuch & Immobilientool
Zertifizierung
EIPOSCERT
Sachverständiger Immobilienbewertung (W)
EIPOSCERT ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS akkreditiert.

Regional verwurzelt –
bundesweit einsetzbar

Mein Kerngebiet ist die Rhein-Neckar-Region und Rheinland-Pfalz – innerhalb von 100 km bin ich ohne Aufpreis tätig. Darüber hinaus auf Anfrage bundesweit.

Kerngebiet · 0 – 30 km
Maxdorf Ludwigshafen Mannheim Frankenthal Heidelberg Speyer Worms Bad Dürkheim Neustadt a.d.W. Lambsheim Deidesheim Schifferstadt
Erweiterte Region · 30 – 70 km
Kaiserslautern Landau Karlsruhe Mainz Heilbronn Germersheim Pirmasens Zweibrücken Wiesbaden
Auf Anfrage · 70 – 100 km & darüber hinaus
Frankfurt am Main Darmstadt Saarbrücken Stuttgart Koblenz Bundesweit

Außerhalb des Kerngebiets fallen ggf. Fahrtkosten an – sprechen Sie mich einfach an.

Expertise, die zählt

🎓
Bauingenieur-Fundament

B.Eng. Bauingenieurwesen – technisches Verständnis, das über reine Bewertungsmethodik hinausgeht.

🏛️
Kommunale Praxis

Insider-Wissen aus städtischer Verwaltung (Stadtentwässerung) – ein Vorteil bei Grundstücks- und Infrastrukturfragen.

⚖️
Methodisch & nachvollziehbar

Gutachten nach aktueller ImmoWertV und § 194 BauGB – methodisch nachvollziehbar, strukturiert und verwertbar für Finanzämter, Gerichte und Banken.

🤝
Der überwiegende Teil der Aufträge kommt durch Empfehlung

Persönliche Weiterempfehlung ist das stärkste Qualitätsmerkmal – und das häufigste Zustandekommen eines Auftrags.

Was Auftraggeber
über mich sagen

★★★★★
Bewertet auf Google

Echte Erfahrungen von echten Auftraggebern – lesen Sie selbst, was Kunden über die Zusammenarbeit sagen.

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Ihr Auftrag –
meine Verantwortung

Kein Standardpaket. Jeder Auftrag wird individuell auf Ihre Situation zugeschnitten – vom ersten Gespräch bis zum finalen Dokument.

48 Stunden
Reaktionsziel auf jede Anfrage
|
Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie von mir persönlich eine Rückmeldung – mit konkretem Angebot.
📄
Dokumentenbeschaffung mit Vollmacht
Grundbuchauszug, Flurkarte, Baulastenverzeichnis, Altlastenauskunft – ich hole alles bei den zuständigen Ämtern ein. Auf Wunsch vollständig in Ihrem Namen.
📊
Marktdaten & Bodenrichtwerte
Marktberichte, Kaufpreissammlungen und aktuelle Bodenrichtwerte – für eine fundierte, marktgerechte Bewertungsgrundlage.
🏛️
Behördenkommunikation
Katasteramt, Baurechtsamt, Umweltbehörden – ich korrespondiere in Ihrem Auftrag und beschaffe alles, was für das Gutachten benötigt wird.
✍️
Individuell. Persönlich. Unterschrieben.
Kein Standarddokument. Jedes Gutachten wird von mir persönlich erstellt, fachlich geprüft und mit Unterschrift und Stempel freigegeben.

Von der Anfrage zum
fertigen Dokument

01
📋
Anfrage & Erstgespräch
Sie schildern Ihre Situation kurz per Formular, E-Mail oder Telefon – ich melde mich innerhalb von 48 Stunden persönlich mit einem konkreten Angebot.
02
📂
Unterlagen & Vollmacht
Auf Wunsch beschaffe ich alle Unterlagen selbstständig – Grundbuch, Baulasten, Altlasten, Flurkarte – mit Vollmacht auch vollständig in Ihrem Namen.
03
🧠
Sachverständige Auswertung
Ich werte alle Daten fachlich aus – nach ImmoWertV, mit aktuellen Marktdaten, Bodenrichtwerten und meiner persönlichen Einschätzung vor Ort.
04
📄
Finales Dokument
Sie erhalten Ihr Gutachten – unterschrieben, gestempelt, methodisch nachvollziehbar. Auf Wunsch als vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
👤

Jedes Gutachten trägt meine Unterschrift

Kein Algorithmus, kein Standardformular. Jeder Auftrag wird von mir persönlich begleitet – von der ersten Anfrage bis zum fertigen Dokument. Das ist der Unterschied zu einer Online-Schätzung.

Hinweis: Überschlägige Wertermittlungen ohne Vor-Ort-Begehung dienen ausschließlich zur persönlichen Orientierung und ersetzen keine Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB. Für gerichtliche, behördliche oder Beleihungszwecke ist ein Vollgutachten mit Ortsbesichtigung erforderlich.

HausAkte –
Einmal erfassen. Immer zur Stelle.

Early Access – Limitierte Plätze verfügbar

HausAkte ist die digitale Akte für die eigene Immobilie – ein Online-Logbuch, in dem Eigentümer alle Dokumente, Wartungen, Versicherungen, Kosten und Termine rund um ihr Haus oder ihre Wohnung an einer einzigen Stelle bündeln.

Kennen Sie das Problem?

📁

Dokumente verschwinden – Rechnungen, Garantiescheine, Baupläne – verstreut in Ordnern. Beim Verkauf fehlen plötzlich kritische Unterlagen.

⚠️

Garantien laufen unbemerkt ab – Handwerkermängel werden auf eigene Kosten behoben, obwohl die Gewährleistung noch läuft.

🔧

Keine Übersicht – Wann wurde das Dach saniert? Wann ist die Heizung fällig? Wann greift die GEG-Pflicht?

💸

Wertverlust beim Verkauf – Ohne saubere Dokumentation zweifeln Käufer am Zustand. Keine Nachweise = Preisdruck.

„Bestehende Lösungen sind entweder reine Cloud-Ordner ohne Mehrwert oder B2B-Software für professionelle Hausverwaltungen. HausAkte schließt diese Lücke – für den Eigentümer selbst, mit eingebautem Fachwissen."

— Matthäus Kokot, Gründer HausAkte

Alle Funktionen im Überblick

🏠
Mehrere Immobilien
Alle Objekte in einem Account verwalten
📂
Dokumenten-Upload
Ordnerstruktur für Rechnungen, Verträge, Gutachten
🔧
Wartungs-Tracking
Intervall-Logik für Heizung, Dach, Schornstein & Co.
📊
Restlebensdauer-Tracker
Ampelsystem für Heizung, Dach, Fenster, Fassade
🧾
Nebenkostenabrechnung
BetrKV-konform, 17 Kostenarten, PDF & Mailversand
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Schritt 1 von 2 – Ihr Anlass

Fragen &
Antworten

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ist die nationale Akkreditierungsstelle. Akkreditiert wird nicht der einzelne Sachverständige, sondern die Zertifizierungsstelle: EIPOSCERT ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS akkreditiert. Auf dieser Grundlage bin ich von EIPOSCERT als Sachverständiger zertifiziert. Für Sie als Auftraggeber heißt das, dass meine Fachkunde von einer unabhängigen Stelle in einem geregelten Verfahren geprüft wurde und regelmäßig überwacht wird – und nicht bloß selbst behauptet ist. Relevant ist das vor allem bei § 198 BewG: Die Vorschrift benennt Gutachten von Personen, die von einer nach dieser Norm akkreditierten Stelle zertifiziert wurden, ausdrücklich als geeigneten Nachweis. Ein Anspruch auf Anerkennung folgt daraus nicht.

Das hängt von Anlass, Objektart und Aufwand ab – ein Gutachten für ein Mehrfamilienhaus ist etwas anderes als eines für eine Eigentumswohnung. Deshalb nenne ich keine Listenpreise, sondern ein Festpreisangebot nach einem kurzen Erstgespräch. Darin steht, was enthalten ist und was nicht – ohne Nachberechnung und ohne versteckte Kosten.

Nach Auftragserteilung und Ortsbesichtigung sind Vollgutachten in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen fertig. Restnutzungsdauer- und Kaufpreisaufteilungsgutachten für steuerliche Zwecke sind oft schneller realisierbar. Bei dringendem Bedarf sprechen Sie mich an – express Bearbeitung ist nach Absprache möglich.

Ein Vollgutachten nach § 194 BauGB umfasst eine Ortsbesichtigung, vollständige Unterlagenrecherche und eine methodisch nachvollziehbare Wertermittlung nach ImmoWertV – zur Vorlage bei Gericht und Finanzamt geeignet. Die überschlägige Wertermittlung liefert eine fundierte Einschätzung ohne Ortsbesichtigung – ideal für erste Orientierung, aber nicht für rechtliche oder behördliche Zwecke geeignet.

Ja – bei Gutachten für steuerliche Zwecke (Restnutzungsdauer, Kaufpreisaufteilung, Erbschaft) wurden meine Gutachten bislang von den Finanzämtern akzeptiert. Relevant ist dabei, dass das Gutachten methodisch korrekt nach ImmoWertV erstellt ist und von einem qualifizierten Sachverständigen stammt. Ich bin Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung - Marktwertermittlung von Standardimmobilien - Wohnen (EIPOSCERT). EIPOSCERT ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS akkreditiert. Einspruchsverfahren gegen Ablehnungen habe ich bereits begleitet. Eine Zusage, dass ein Gutachten anerkannt wird, kann seriös niemand geben.

Immer dann, wenn der Wert rechtlich verbindlich festgestellt werden muss: bei Erbauseinandersetzungen, Scheidungen, Pflichtteilsansprüchen, Beleihungen oder gerichtlichen Streitigkeiten. In diesen Fällen ist ein Vollgutachten nach § 194 BauGB mit Ortsbesichtigung zwingend erforderlich – eine Online-Schätzung oder überschlägige Ermittlung reicht nicht aus.

Für den ersten Kontakt reicht eine kurze Beschreibung: Objektart, Standort, Anlass des Gutachtens und Ihre Kontaktdaten. Alles Weitere – Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne etc. – kann ich auf Wunsch selbst bei den zuständigen Behörden beschaffen. Einfach über das Kontaktformular melden, ich melde mich innerhalb von 48 Stunden.

Ja. Mein Kerngebiet ist die Rhein-Neckar-Region und Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus bin ich bundesweit tätig – insbesondere für komplexere Aufträge oder wenn kein geeigneter Sachverständiger vor Ort verfügbar ist. Außerhalb des 100-km-Radius fallen Fahrtkosten an, die ich im Angebot transparent ausweise.

Nehmen Sie Kontakt auf

Egal ob Wertgutachten, Schadensanalyse oder Kaufberatung – ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktages.

✉️
E-Mail
📞
Telefon
+49 (0) 170 4056738
📍
Standort
Maxdorf · Rhein-Neckar-Region

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