Zertifizierter Sachverständiger · DACH-Region
Matthäus Kokot – Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung - Marktwertermittlung von Standardimmobilien - Wohnen (EIPOSCERT).
EIPOSCERT ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS akkreditiert.
Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV und § 194 BauGB – methodisch nachvollziehbar, zur Vorlage bei Gericht, Finanzamt und Behörden geeignet.
Gutachterliche Erfassung, Ursachenanalyse und Kostenschätzung von Bauschäden – für Versicherungen, Gerichte und Eigentümer.
Fundierter Richtwert ohne die volle Tiefe eines Vollgutachtens – ideal als erste Orientierung.
Nachweis der verkürzten Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG – für dauerhaft mehr AfA und weniger Steuern.
Sachgerechte Aufteilung auf Grund & Boden sowie Gebäude – für maximale AfA statt nachteiliger Finanzamt-Schätzung.
Professionelle Begleitung beim Immobilienkauf – mit zerstörungsfreien Messgeräten und klarer Einschätzung der Investitionen.
Rechtssichere Zustandsdokumentation – als Grundlage für Versicherungsansprüche oder rechtliche Auseinandersetzungen.
Wertermittlung gemischt genutzter Immobilien mit Gewerbeanteil bis zu einem Drittel – nach ImmoWertV und § 194 BauGB.
Präzise Schadensdiagnose mit professioneller Messtechnik – Thermografie, Feuchtemessung und Kanalinspektion vor Ort.
Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG – wenn das Finanzamt den Immobilienwert zu hoch ansetzt und die Steuerlast gesenkt werden soll.
Neutrales Verkehrswertgutachten für eine faire Grundlage beim Zugewinnausgleich – ohne Parteinahme, klar und nachvollziehbar.
Als zertifizierter Sachverständiger mit Hintergrund im Bauingenieurwesen verbinde ich technische Präzision mit pragmatischer Beratung. Ich arbeite neutral, objektiv und immer im Interesse meiner Auftraggeber.
Ergänzend zur Gutachtertätigkeit bin ich Gründer der digitalen Immobilien-Plattform HausAkte – dem digitalen Gebäudelogbuch für Immobilieneigentümer.
Mein Kerngebiet ist die Rhein-Neckar-Region und Rheinland-Pfalz – innerhalb von 100 km bin ich ohne Aufpreis tätig. Darüber hinaus auf Anfrage bundesweit.
Außerhalb des Kerngebiets fallen ggf. Fahrtkosten an – sprechen Sie mich einfach an.
B.Eng. Bauingenieurwesen – technisches Verständnis, das über reine Bewertungsmethodik hinausgeht.
Insider-Wissen aus städtischer Verwaltung (Stadtentwässerung) – ein Vorteil bei Grundstücks- und Infrastrukturfragen.
Gutachten nach aktueller ImmoWertV und § 194 BauGB – methodisch nachvollziehbar, strukturiert und verwertbar für Finanzämter, Gerichte und Banken.
Persönliche Weiterempfehlung ist das stärkste Qualitätsmerkmal – und das häufigste Zustandekommen eines Auftrags.
Echte Erfahrungen von echten Auftraggebern – lesen Sie selbst, was Kunden über die Zusammenarbeit sagen.
Kein Standardpaket. Jeder Auftrag wird individuell auf Ihre Situation zugeschnitten – vom ersten Gespräch bis zum finalen Dokument.
Kein Algorithmus, kein Standardformular. Jeder Auftrag wird von mir persönlich begleitet – von der ersten Anfrage bis zum fertigen Dokument. Das ist der Unterschied zu einer Online-Schätzung.
Hinweis: Überschlägige Wertermittlungen ohne Vor-Ort-Begehung dienen ausschließlich zur persönlichen Orientierung und ersetzen keine Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB. Für gerichtliche, behördliche oder Beleihungszwecke ist ein Vollgutachten mit Ortsbesichtigung erforderlich.
HausAkte ist die digitale Akte für die eigene Immobilie – ein Online-Logbuch, in dem Eigentümer alle Dokumente, Wartungen, Versicherungen, Kosten und Termine rund um ihr Haus oder ihre Wohnung an einer einzigen Stelle bündeln.
Dokumente verschwinden – Rechnungen, Garantiescheine, Baupläne – verstreut in Ordnern. Beim Verkauf fehlen plötzlich kritische Unterlagen.
Garantien laufen unbemerkt ab – Handwerkermängel werden auf eigene Kosten behoben, obwohl die Gewährleistung noch läuft.
Keine Übersicht – Wann wurde das Dach saniert? Wann ist die Heizung fällig? Wann greift die GEG-Pflicht?
Wertverlust beim Verkauf – Ohne saubere Dokumentation zweifeln Käufer am Zustand. Keine Nachweise = Preisdruck.
„Bestehende Lösungen sind entweder reine Cloud-Ordner ohne Mehrwert oder B2B-Software für professionelle Hausverwaltungen. HausAkte schließt diese Lücke – für den Eigentümer selbst, mit eingebautem Fachwissen."
— Matthäus Kokot, Gründer HausAkteTrage dich jetzt auf der Early-Access-Liste ein – du erhältst bevorzugten Zugang zum Launch und alle Premium-Funktionen für die ersten 12 Monate kostenfrei.
Entwickelt von einem zertifizierten Sachverständigen · Hosted in Deutschland (Hetzner) · DSGVO-konform · DACH-Rechtslage
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Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ist die nationale Akkreditierungsstelle. Akkreditiert wird nicht der einzelne Sachverständige, sondern die Zertifizierungsstelle: EIPOSCERT ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS akkreditiert. Auf dieser Grundlage bin ich von EIPOSCERT als Sachverständiger zertifiziert. Für Sie als Auftraggeber heißt das, dass meine Fachkunde von einer unabhängigen Stelle in einem geregelten Verfahren geprüft wurde und regelmäßig überwacht wird – und nicht bloß selbst behauptet ist. Relevant ist das vor allem bei § 198 BewG: Die Vorschrift benennt Gutachten von Personen, die von einer nach dieser Norm akkreditierten Stelle zertifiziert wurden, ausdrücklich als geeigneten Nachweis. Ein Anspruch auf Anerkennung folgt daraus nicht.
Das hängt von Anlass, Objektart und Aufwand ab – ein Gutachten für ein Mehrfamilienhaus ist etwas anderes als eines für eine Eigentumswohnung. Deshalb nenne ich keine Listenpreise, sondern ein Festpreisangebot nach einem kurzen Erstgespräch. Darin steht, was enthalten ist und was nicht – ohne Nachberechnung und ohne versteckte Kosten.
Nach Auftragserteilung und Ortsbesichtigung sind Vollgutachten in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen fertig. Restnutzungsdauer- und Kaufpreisaufteilungsgutachten für steuerliche Zwecke sind oft schneller realisierbar. Bei dringendem Bedarf sprechen Sie mich an – express Bearbeitung ist nach Absprache möglich.
Ein Vollgutachten nach § 194 BauGB umfasst eine Ortsbesichtigung, vollständige Unterlagenrecherche und eine methodisch nachvollziehbare Wertermittlung nach ImmoWertV – zur Vorlage bei Gericht und Finanzamt geeignet. Die überschlägige Wertermittlung liefert eine fundierte Einschätzung ohne Ortsbesichtigung – ideal für erste Orientierung, aber nicht für rechtliche oder behördliche Zwecke geeignet.
Ja – bei Gutachten für steuerliche Zwecke (Restnutzungsdauer, Kaufpreisaufteilung, Erbschaft) wurden meine Gutachten bislang von den Finanzämtern akzeptiert. Relevant ist dabei, dass das Gutachten methodisch korrekt nach ImmoWertV erstellt ist und von einem qualifizierten Sachverständigen stammt. Ich bin Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung - Marktwertermittlung von Standardimmobilien - Wohnen (EIPOSCERT). EIPOSCERT ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS akkreditiert. Einspruchsverfahren gegen Ablehnungen habe ich bereits begleitet. Eine Zusage, dass ein Gutachten anerkannt wird, kann seriös niemand geben.
Immer dann, wenn der Wert rechtlich verbindlich festgestellt werden muss: bei Erbauseinandersetzungen, Scheidungen, Pflichtteilsansprüchen, Beleihungen oder gerichtlichen Streitigkeiten. In diesen Fällen ist ein Vollgutachten nach § 194 BauGB mit Ortsbesichtigung zwingend erforderlich – eine Online-Schätzung oder überschlägige Ermittlung reicht nicht aus.
Für den ersten Kontakt reicht eine kurze Beschreibung: Objektart, Standort, Anlass des Gutachtens und Ihre Kontaktdaten. Alles Weitere – Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne etc. – kann ich auf Wunsch selbst bei den zuständigen Behörden beschaffen. Einfach über das Kontaktformular melden, ich melde mich innerhalb von 48 Stunden.
Ja. Mein Kerngebiet ist die Rhein-Neckar-Region und Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus bin ich bundesweit tätig – insbesondere für komplexere Aufträge oder wenn kein geeigneter Sachverständiger vor Ort verfügbar ist. Außerhalb des 100-km-Radius fallen Fahrtkosten an, die ich im Angebot transparent ausweise.
Egal ob Wertgutachten, Schadensanalyse oder Kaufberatung – ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktages.