Sachverständiger Kokot
Neutral, Objektiv, Kompetent
 

Restnutzungsdauer

Über 90% aller privat vermieteten Immobilien in Deutschland werden standardmäßig über 50 Jahre abgeschrieben. Tatsächlich ist es aber so, dass weit höhere Abschreibeungen mit einem Restnutzungsdauergutachten möglich sind. Hierzu benötigt das Finanzamt ein fundierstes Sachverständigengutachten, welches ich Ihnen liefern kann. Über meinen Fragebogen und die benötigten Informationen, kann ich Ihnen dieses Gutachten, ohne Vor-Ort-Termin, in kürzester Zeit erstellen.

Grundsätzlich werden Immobilien mit 2% jährlich abgeschrieben. Und um diesen Wert zu erhöhen, brauchen Sie einen Nachweis der verkürzten Nutzungsdauer. Falls ich hiermit ihr Interesse geweckt haben, können Sie mich gerne kontaktieren.


Gewerbeflächen


Häufig liegt eine gemischte Nutzung einer Immobilie vor, d.h. diese dient sowohl eigenbetrieblichen Zwecken als auch eigenen oder fremden Wohnzwecken oder gar fremdbetrieblichen Zwecken. In diesem Fall ist das Gebäude und der dazugehörige Grund und Boden in mehrere Wirtschaftsgüter aufzuteilen. Jeder dieser unterschiedlich genutzten Gebäudeteile ist ein besonderes Wirtschaftsgut, das wiederrum aufgrund der jeweiligen Nutzungsart dem Privat- oder Betriebsvermögen zuzuordnen ist. Eine Immobilie kann somit in bis zu vier Wirtschaftsgüter aufgeteilt werden, soweit das Gebäude in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen steht.

Bei einer gemischt genutzten Immobilie sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des gesamten Gebäudes auf die einzelnen Gebäudeteile aufzuteilen. Nur so lässt sich die zutreffende Abschreibung für Abnutzung auf die jeweiligen Gebäudeteile ermitteln. Für die Aufteilung ist grundsätzlich das Verhältnis der Nutzfläche eines Gebäudeteiles zur Nutzfläche des ganzen Gebäudes maßgebend, es sei denn, diese Aufteilung führt zu einem unangemessenen Ergebnis. Die Nutzfläche ist in sinngemäßer Anwendung der Wohnflächenverordnung (WoFlV) vom 25.11.2003 (BGBl I S. 2346) in der jeweils geltenden Fassung zu ermitteln.

Ich kann Ihnen helfen, bei Aufgabe des Gewerbes, den Wert der Gewerbefläche zu ermiteln, wenn diese ins Privatvermögen übergeht. Falls ich ihr Interesse geweckt habe, kontaktieren Sie mich und wir besprechen alles.
 
 
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